Vorstand
| Neben der Mitgliederversammlung ist der Vorstand eines der satzungsgemäßen Organe des Emsländischen Heimatbundes (EHB). Gem. § 5 Abs. 2 der Satzung des EHB besteht der Vorstand aus dem Vorsitzenden, drei Stellvertretern sowie zwölf weiteren Mitgliedern. Je ein Stellvertreter und vier weitere Mitglieder entfallen auf den Landkreis Emsland, die Städte und Gemeinden und die Heimatvereine. In diesem Zusammenhang sollen bei der Besetzung des Vorstandes regionale Gesichtspunkte angemessen berücksichtigt werden. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt in Anlehnung an die kommunale Wahlperiode fünf Jahre. Gem. § 6 Abs. 1 der Satzung des EHB stellt der Vorstand ein kurz- und ein langfristiges Arbeitsprogramm auf und beschließt gem. § 6 Abs. 2 der Satzung über die Neuaufnahme von Mitgliedern mit einfacher Stimmenmehrheit; soweit es sich um natürliche Personen handelt, mit 2/3 der vertretenen Stimmen. Weiterhin entscheidet der Vorstand gem. § 6 Abs. 3 der Satzung in allen Angelegenheiten, soweit sie nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. |
Der Vorstand des Emsländischen Heimatbundes setzt sich wie folgt zusammen: Vorsitzender Herr Landrat Hermann Bröring, Landkreis Emsland Stellvertreter Landkreis Emsland: Herr Heiner Reinert, Twist Städte und Gemeinden: Herr Karl-Heinz Weber, Lathen Heimatvereine: Herr Manfred Dauber, Lingen weitere Vertreter sind: Landkreis Emsland: Herr Hans Flüteotte, Rastdorf Herr Wilhelm Brundiers, Schapen Herr Peter Raske, Papenburg Städte/Gemeinden: Herr Bernhard Hummeldorf, Spelle Herr Hans-Josef Leinweber, Geeste Herr Heiner Pott, Lingen Herr Günther Wigbers, Sögel Heimatvereine: Herr Engelbert Determann, Lehe Herr Christoph Behnes, Meppen Herr Bernhard Herbers, Haselünne Herr Klaus Schütte, Haselünne |
Emsländischer Heimatbund e.V