Emsländischer Heimatbund e.V
Schloß Clemenswerth
49751 Sögel

Telefon (0 59 52) 93 23-0
Telefax (0 59 52) 93 23-40

info@ehb-emsland.de


Sie sind hier: Website » Verein » Mitgliederversammlung
 

Mitgliederversammlung



Die Mitgliederversammlung ist neben dem Vorstand eines der satzungsgemäßen Organe des Emsländischen Heimatbundes.
Gem. § 6 Abs. 2 der Satzung des Emsländischen Heimatbundes beschließt die Mitgliederversammlung über

  • die Wahl des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter.
  • die Bestellung der weiteren Mitglieder des Vorstandes.
  • die Wahl des Geschäftsführers und des Schatzmeisters.
  • Satzungsänderungen.
  • die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge.
  • den jährlichen Haushaltsplan.
  • die Genehmigung des Jahresberichts und die Entlastung des Vorstandes sowie des Schatzmeisters.
  • die Auflösung oder Aufhebung des Emsländischen Heimatbundes.


Die Entscheidungsträger in der Mitgliederversammlung entscheiden somit auch über die Projektvorschläge und legen den finanziellen Rahmen fest.

Das Stimmrecht in der Mitgliedersammlung ist gem. § 11 Abs. 1 der Satzung des Emsländischen Heimatbundes wie folgt festgelegt:


  • Der Landkreis Emsland hat in der Mitgliederversammlung 40 Stimmen.
  • Städte, Samtgemeinden und Gemeinden über 20.0000 Einwohner haben je 4 Stimmen.
  • Städte, Samtgemeinden und Gemeinden bis zu 20.000 Einwohner und Heimatvereine haben 2 Stimmen.
  • Einzelmitglieder haben je 1 Stimme.
Die Mitgliederversammlung setzt sich wie nachfolgend aufgeführt zusammen, wobei die einzelnen Mitglieder jeweils vertretungsberechtigte Personen in die Mitgliederversammlung entsenden und das Stimmrecht wie o.a. ausgeübt wird:

  • Landkreis Emsland: 40 Stimmen

  • Stadt Haren (Ems): 4 Stimmen
  • Stadt Haselünne: 2 Stimmen
  • Stadt Lingen (Ems): 4 Stimmen
  • Stadt Meppen: 4 Stimmen
  • Stadt Papenburg: 4 Stimmen


  • Samtgemeinde Dörpen: 2 Stimmen
  • Samtgemeinde Freren: 2 Stimmen
  • Samtgemeinde Herzlake: 2 Stimmen
  • Samtgemeinde Lathen: 2 Stimmen
  • Samtgemeinde Lengerich: 2 Stimmen
  • Samtgemeinde Nordhümmling: 2 Stimmen
  • Samtgemeinde Sögel: 2 Stimmen
  • Samtgemeinde Spelle: 2 Stimmen
  • Samtgemeinde Werlte: 2 Stimmen

  • Gemeinde Emsbüren: 2 Stimmen
  • Gemeinde Geeste: 2 Stimmen
  • Gemeinde Rhede: 2 Stimmen
  • Gemeinde Salzbergen: 2 Stimmen
  • Gemeinde Twist: 2 Stimmen


  • Heimatvereine (60 Mitgliedsvereine): je 2 Stimmen (ingesamt 120)