Geschäftsstelle des Emsländischen Heimatbunds

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Zu den Mitgliedern zählen der Landkreis Emsland, die Städte und (Samt-) Gemeinden sowie drei Kreisheimatvereine und 61 Ortsheimatvereine. Das Stimmrecht ist in der Satzung festgelegt.

Gemäß Satzung beschließt die Mitgliederversammlung über:

  • die Wahl des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter

  • die Bestellung weiterer Vorstandsmitglieder

  • die Wahl des Geschäftsführers und des Schatzmeisters

  • Satzungsänderungen

  • die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge

  • den jährlichen Haushaltsplan

  • die Genehmigung des Jahresberichts

  • die Entlastung des Vorstandes sowie des Schatzmeisters

  • die Auflösung oder Aufhebung des Emsländischen Heimatbundes

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