Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Zu den Mitgliedern zählen der Landkreis Emsland, die Städte und (Samt-) Gemeinden sowie drei Kreisheimatvereine und 61 Ortsheimatvereine. Das Stimmrecht ist in der Satzung festgelegt.
Gemäß Satzung beschließt die Mitgliederversammlung über:
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die Wahl des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter
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die Bestellung weiterer Vorstandsmitglieder
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die Wahl des Geschäftsführers und des Schatzmeisters
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Satzungsänderungen
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die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
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den jährlichen Haushaltsplan
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die Genehmigung des Jahresberichts
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die Entlastung des Vorstandes sowie des Schatzmeisters
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die Auflösung oder Aufhebung des Emsländischen Heimatbundes